Einige Antworten zu Ihren möglichen Fragen
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Was bedeutet Grundpflege
Hilfe beim Waschen, Aufstehen, Duschen, Baden, Anziehen, Essen und Trinken
Beobachtung des Pflegebedürftigen -
Übersicht der Pflegegrade
Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2 erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4 schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung
Pflegegrad
1
2
3
4
5Geldleistung
-
316 €
545 €
728 €
901 €Sachleistung
-
724 €
1363 €
1693 €
2095 €Kombileistung
-
Pflegegeld
+
PflegesachleistungEntlastungsbeitrag
125 €
125 €
125 €
125 €
125 € -
Kombinationsleistung an Hand eines Beispiels
Je nach Einstufung in den Pflegegrad, erhalten Sie unterschiedlich viel Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen. Der Pflegedienst rechnet die Pflegesachleistungen mit der Pflegekasse ab. Bei Kombileistungen prüft die Pflegekasse ob noch Anspruch auf Pflegegeld besteht oder ob die Pflegesachleistungen voll ausgeschöpft werden.Beispiel: Pflegegrad 2
Es bestehen Anspruch bis 724 € Sachleistungen oder bis 316 € Pflegegeld.
Der Pflegedienst erbringt Sachleistungen in Höhe von 350 €. Das entspricht 48,34%.
Es verbleiben also 51,66% Pflegegeld. Das entspricht noch 163,25 €. -
Beratungsleistung
Für ein Termin rufen Sie uns an (035727-57683)! Wir melden uns dann bei Ihnen.
Wir beraten Sie
- bei der Finanzierung der benötigten Hilfs- und Pflegeleistungen
- für den Bezug von Pflegegeld
- bei Behördengängen und Hilfe beim Stellen von Anträgen
- Fußpflege und Friseur
- bei der Beratung und Schulung von Angehörigen